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   BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57   

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BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57 (https://dejure.org/1958,111)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1958 - I C 122.57 (https://dejure.org/1958,111)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1958 - I C 122.57 (https://dejure.org/1958,111)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 333
  • NJW 1959, 451
  • MDR 1959, 148
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1957 - I C 166.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57
    Sie beruft sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1957 (BVerwGE 4, 238 [243]), wonach ein Zusammenhang zwischen der vom Ausländer behaupteten politischen Verfolgung in seinem Herkunftsland und seinem Ansuchen um Asyl bestehen müsse, und führt hierzu aus, daß dieser Zusammenhang bei dem Kläger nicht mehr bestehe, weil er in einem anderen Land Aufnahme gefunden und dort einen Flüchtlingsausweis erhalten habe.

    Zu Unrecht beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Januar 1957 (BVerwGE 4, 238).

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 172.57
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57
    In demUrteil vom 30. September 1958 - BVerwG I C 172.57 - hat der erkennende Senat sich bereits zu der Frage geäußert, was als rechtmäßige Aufenthalt- oder Wohnsitznahme anzusehen ist.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Sie dürfen sich deshalb nicht durch das Unterlassen eines Verfahrens zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft den Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention faktisch entziehen, zumal nur durch ein in irgendeiner Weise formalisiertes Verfahren festgestellt werden kann, ob eine Abschiebung das Refoulement-Verbot des Art. 33 GFK berührt (vgl. Goodwin-Gill, The Refugee in International Law, 1984, S. 165 und 166 f.; ders., in: Yearbook of the International Institute of Humanitarian Law, 1985, 56 ; Hannum, Guide to International Human Rights Practice, Second Edition 1992, S. 221 f.; vgl. auch BVerwGE 7, 333 ).
  • BVerfG, 14.11.1979 - 1 BvR 654/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 333 [334 f.]) hat sich gegen eine Bindungswirkung der ausländischen Anerkennung ausgesprochen.
  • VG Frankfurt/Main, 29.03.1999 - 9 E 30919/97

    'Côte d''Ivoire, Minderjährige, Kinder, Stämme, Djoula, Geschlechtsspezifische

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  • VG Frankfurt/Main, 26.07.2000 - 9 E 30988/99
    Das BVerwG geht deshalb zutreffend davon aus, dass die Konvention innerstaatliche Rechte und Pflichten begründet und unmittelbar anwendbares Recht enthält, auf das sich der einzelne berufen kann (U. v. 25.11.1958 - I C 122.57 - NJW 1959, 451, 452; 16.10.1990 - 1 C 15.88 - DVBl. 1991, 270; 04.06.1991 - 1 C 42.88 - DVBl. 1992, 290, 291; 21.01.1992 a. a. O. S. 836; ebenso BGH U. v. 12.07.1963 - IV ZR 254/62 - RzW 1964, 76, 77).

    Im Ergebnis führt dies dazu, dass in irgendeiner Weise ein angemessenes Verfahren bereit gestellt sein muss, um jedenfalls die Beachtung der in Art. 33 GK enthaltenen Verbote zu sichern und die Flüchtlingseigenschaft als Voraussetzung dieser Regelung klären zu lassen (BVerwG U. v. 25.11.1958 a.a.O.) einschließlich des durch Art. 16 GK gewährleisteten freien und ungehinderten Zugangs zu den Gerichten.

    Geht man davon aus, die Konvention garantiere keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling allein nach Maßgabe der Voraussetzungen von Art. 1 GK (vgl. Koisser/Nicolaus a. a. O. S. 12; a. A. BVerwG, U. v. 25.11.1958 a. a. O.), sondern stelle dies in das Ermessen jedes einzelnen Vertragsstaates, so bleiben doch die Verpflichtungen aus Art. 33 GK davon unberührt, da sie schon bei der Einreise gelten, aber auch sonst die Modalitäten einer Rückführung von Flüchtlingen regeln unabhängig von deren sonstigem Status in der Bundesrepublik (BVerwG a. a. O.; Marx u. Heilbronner a. a. O.).

  • VG Frankfurt/Main, 11.09.2000 - 9 E 30078/99
    Das BVerwG geht deshalb zutreffend davon aus, dass die Konvention innerstaatliche Rechte und Pflichten begründet und unmittelbar anwendbares Recht enthält, auf das sich der einzelne berufen kann (U. v. 25.11.1958 - I C 122.57 - NJW 1959, 451, 452; 16.10.1990 - 1 C 15.88 - DVBl. 1991, 270; 04.06.1991 - 1 C 42.88 - DVBl. 1992, 290, 291; 21.01.1992 a. a. O. S. 836; ebenso BGH U. v. 12.07.1963 - IV ZR 254/62 - RzW 1964, 76, 77).

    Im Ergebnis führt dies dazu, dass in irgendeiner Weise ein angemessenes Verfahren bereit gestellt sein muss, um jedenfalls die Beachtung der in Art. 33 GK enthaltenen Verbote zu sichern und die Flüchtlingseigenschaft als Voraussetzung dieser Regelung klären zu lassen (BVerwG U. v. 25.11.1958 a. a. O) einschließlich des durch Art. 16 GK gewährleisteten freien und ungehinderten Zugangs zu den Gerichten.

    Geht man davon aus, die Konvention garantiere keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling allein nach Maßgabe der Voraussetzungen von Art. 1 GK (vgl. Koisser/Nicolaus a. a. O. S. 12; a. A. BVerwG, U. v. 25.11.1958 a. a. O.), sondern stelle dies in das Ermessen jedes einzelnen Vertragsstaates, so bleiben doch die Verpflichtungen aus Art. 33 GK davon unberührt, da sie schon bei der Einreise gelten, aber auch sonst die Modalitäten einer Rückführung von Flüchtlingen regeln unabhängig von deren sonstigem Status in der Bundesrepublik (BVerwG a. a. O.; Marx u. Heilbronner a. a. O.).

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 15.76

    Asylsuchender Ausländer - Politische Verfolgung - Aufenthaltserlaubnis - Dauer

    Einem Flüchtling, der unmittelbar aus dem Verfolgungsland einreist, kann ein Grenzübertritt ohne die sonst erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht zum Vorwurf gemacht werden (Urteil vom 25. November 1958 - BVerwG I C 122.57 - BVerwGE 7, 333 [334]).
  • VGH Hessen, 05.10.1989 - 10 TP 336/89

    Möglichkeit der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention;

    Davon geht auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus, die sich mit der Anerkennung von Konventionsflüchtlingen durch die Behörden befaßt (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. November 1958 - BVerwG 1 C 122.57 -, Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 3).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens schon in einem frühen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 25. November 1958 - BVerwG I C 122.57 -1' Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 3; siehe ferner BVerwG, Urteil vom' 26. März 1962 - BVerwG I C 56.59 -, Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 5) dahin erkannt, daß jeder der Vertragsstaaten der GK das Recht hat, von sich aus zu prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Flüchtlings vorliegen, wobei das Anerkennungsverfahren in den einzelnen Vertragsstaaten verschieden geregelt ist.

  • BVerwG, 26.03.1962 - I C 56.59

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als ausländischer Flüchtling -

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist aber darüber hinaus, wenn der Flüchtling nicht aus dem Fluchtland, sondern aus einem anderen Land, in dem er sich bereits jahrelang aufgehalten hat, hierher übersiedelt, notwendig, daß sein Aufenthalt als rechtmäßig im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 [BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) anzusehen ist (Urteil vom 25. November 1958 [BVerwGE 7, 333]).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 25. November 1958 [BVerwGE 7, 333]), hat jeder der vertragschließenden Staaten der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht, selbständig zu prüfen, ob und inwieweit die Voraussetzungen der Konvention gegeben sind.

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 95.76

    Bescheinigung über die Beantragung von Asyl - Verpflichtung eines

    Einem Flüchtling, der unmittelbar aus dem Verfolgungsland einreist, kann ein Grenzübertritt ohne die sonst erforderlichen Einreisevoraussetzungen nicht zum Vorwurf gemacht werden (Urteil vom 25. November 1958 - BVerwG I C 122.57 - BVerwGE 7, 333 [334]).
  • BGH, 12.07.1963 - IV ZR 254/62

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat deshalb auch in dem erwähnten Urteil im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 333, 335) [BVerwG 25.11.1958 - I C 122/57] darauf hingewiesen, daß jeder der Vertragsstaaten der Genfer Konvention das Recht hat, von sich aus zu prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Flüchtlings vorliegen.
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59

    Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling

  • BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 290.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 2.77

    Streit über die Angemessenheit einer gesetzten Ausreisefrist oder über den

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 47.76

    Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Beantragung von Asyl

  • BGH, 11.07.1968 - IX ZR 319/66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.01.1966 - VIII B 58.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.09.1963 - I B 134.63

    Anerkennung eines ausländischen Flüchtlings im Bundesgebiet nach Erstanerkennung

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 73.76

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach einem Asylantrag - Voraussetzungen

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 87.76

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Beantragung von Asyl schließt die

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 85.76

    Streit um die Versagung einer nicht beantragten Aufenthaltserlaubnis nach

  • BGH, 17.01.1962 - IV ZR 183/61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.11.1961 - I B 37.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.01.1962 - I C 18.59

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als ausländischer Flüchtling -

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